Think-Tank 04
Positionsbestimmung der Universitäten des Landes Baden-Württemberg in Bezug auf OZG, SDG und xHochschule
Die Europäische Union schreibt in der Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG) den Aufbau eines einheitlichen Zugangstors zu den digitalen Verwaltungsdienstleistungen aller Mitgliedsstaaten bis Ende 2023 verbindlich vor. Für den Bereich „Studium“ sind darin drei Lebensereignisse (Beantragung einer Studienfinanzierung, Einreichung eines ersten Antrags auf Zulassung und Beantragung der Anerkennung von akademischen Leistungen) vorgesehen. Deutschland setzt diese EU Vorgabe mit dem Onlinezugangsgesetzt (OZG) um und erweitert die Lebenslage „Studium“ auf insgesamt neun Themenbereiche. Insgesamt sind im OZG 578 sogenannte „Leika-Leistungen“ definiert, welche bis Ende 2022 als entsprechende Verwaltungsdienstleistungen in elektronischer Form den Bürger*innen in einem Portalverbund zur Verfügung gestellt werden sollen. Als standardisierendes Gremium für das Themenfeld „Bildung“ in der Lebenslage „Studium“ ist das Projekt „xHochschule“ (koordiniert durch das Finanzministerium in Sachsen-Anhalt) tätig.
Alle diese Initiativen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Digitalisierung der Hochschulen.
Um diesem zu begegnen wollen die Universitäten in Baden-Württemberg gemeinsam eine Bestandserhebung vornehmen, Position zu den laufenden Aktivitäten in diesen Bereichen beziehen und ein bewusstes gemeinsames Vorgehen festlegen.